Hausprototypen · Architektenplanung zum Festpreis
Sie kaufen kein Fertighaus. Sie beauftragen einen Architekten – und ein Bauunternehmen. Zwei Verträge, klare Rollen, ein kalkulierbares Ergebnis.
Der Ablauf
Sie wählen einen der über 20 Hausprototypen – oder lassen sich beraten, welcher zu Ihrem Grundstück und Budget passt. Alle Prototypen sind planungsrechtlich für Brandenburg entwickelt und mit regionalen Bauunternehmen kalkuliert.
Im kostenpflichtigen Erstgespräch (2 Std., 247 € – wird bei Beauftragung vollständig auf das Honorar angerechnet) klären wir: Passt der Prototyp auf Ihr Grundstück? Gibt es Besonderheiten im Bebauungsplan oder nach §34 BauGB? Welche Nebenkosten kommen auf Sie zu?
Sie schließen zwei Verträge ab: (1) einen Architektenvertrag mit mir nach HOAI Lph 1–4 – ich plane ausschließlich in Ihrem Interesse. (2) einen Bauvertrag mit dem Bauunternehmen Ihrer Wahl – ich habe die Preise vorab mit 3–4 regionalen Anbietern festgelegt, damit Sie Kostensicherheit haben.
Ich erstelle alle Unterlagen für die Baugenehmigung: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung, Nachweise. Der Prototyp ist bereits entwickelt – das spart Zeit und reduziert mein Honorar spürbar gegenüber einem vollständigen Neuentwurf. Bei individuellen Entwürfen kommt zusätzlich die Entwurfsplanung (LPH 3) hinzu: 4–12 Wochen. Die Genehmigungsplanung (LPH 4) wird beim Landkreis eingereicht – Bearbeitungszeit in Brandenburg ca. 8–12 Wochen bei vollständigen Unterlagen.
Nach Erteilung der Baugenehmigung erhalten Sie alle Planungsunterlagen. Das Bauunternehmen baut nach diesen Plänen. Auf Wunsch begleite ich auch die Ausführungsplanung (Lph 5) – dann zu einem gesonderten Festpreis.
Zwei Verträge – klare Rollen
| Architekt | Bauunternehmen | |
|---|---|---|
| Vertragspartner | Andreas Schulz Architekt | Regionaler Baupartner (Festpreis) |
| Leistung | Planung Lph 1–4 (Baugenehmigung) | Bau des Hauses |
| Honorar | HOAI Zone III, Prototyp-Rabatt · Festpreis (12 Monate gültig) | Festpreis (12 Monate gültig) |
| Interessenlage | Ausschließlich für den Bauherrn | Wirtschaftliche Ausführung |
| Haftung | Planungshaftung nach HOAI | Ausführungshaftung nach VOB/B |
Häufige Fragen
Ein Bauträger schließt einen Vertrag ab – er plant und baut. Das klingt einfach, hat aber einen Nachteil: Der Bauträger plant so, dass er günstig bauen kann, nicht so, dass Sie das beste Ergebnis bekommen. Ich als Architekt arbeite ausschließlich für Sie. Das ist der entscheidende Unterschied.
Kleine Anpassungen (Fenstergrößen, Raumaufteilung) sind im Rahmen der Planung möglich. Bei größeren Änderungen oder Sonderwünschen entfällt der Prototyp-Rabatt und es gilt das volle HOAI-Honorar. Das klären wir im Erstgespräch.
12 Monate ab Vertragsschluss. Ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse wie Pandemien, Kriege, Naturkatastrophen oder extreme Börseneinbrüche, die die Materialkosten unkalkulierbar machen.
Bei Hanglage, schwierigem Baugrund, Altlasten oder besonderen planungsrechtlichen Anforderungen können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. Bodengutachten, Sonderstatik). Diese werden im Erstgespräch besprochen und separat ausgewiesen.
Ja. Wenn keiner der Prototypen zu Ihnen passt oder Sie einen vollständig individuellen Entwurf wünschen, beauftragen Sie mich mit einer vollständigen HOAI-Planung. Das Honorar richtet sich dann nach der Bausumme und Honorarzone – ohne Prototyp-Rabatt.
Kostenpflichtiges Erstgespräch (2 Std., 247 €) – wird bei Beauftragung vollständig auf das Honorar angerechnet. Vor Ort, per Video oder im Büro Kyritz.
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